Frauen als Antragstellende

Im hier betrachteten Zeitraum war die Wissenschaft eine klar von Männern besetzte Domäne. Noch um die Jahrhundertwende war selbst die Aufnahme eines Studiums für Frauen nur erschwert möglich: Bis 1900, als Baden als erster Bundesstaat des Deutschen Reiches Frauen vollen Zugang zum Universitätsstudium gewährte, hatten sie an deutschen Universitäten nur in Ausnahmefällen studieren und promovieren dürfen, in der Regel als Gasthörerinnen. Zu den letzten Bundesstaaten, die ihre Hörsäle für Frauen öffneten, gehörten 1908 Preußen, Hessen und Elsass-Lothringen sowie 1909 Mecklenburg. Im Vergleich wurden die Universitäten der USA in den 1830er- für Frauen geöffnet, in England in den 1840er-Jahren.

Promovierte Frauen mussten bis zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes 1953 ledig bleiben, wenn sie ihre Anstellung als Staatsbedienstete behalten wollten. Sogenannte Doppelverdienerinnen, also verheiratete weibliche Staatsangestellte und Beamtinnen, durften nicht beschäftigt werden. Nur wenige Frauen wurden habilitiert. Um nach der Öffnung der Universitäten für das Frauenstudium zumindest „die Zulassung von Frauen zur akademischen Laufbahn“ zu unterbinden, verbot der preußische Kultusminister 1908 Frauen die Habilitation, da die Tätigkeit von Frauen in der akademischen Lehre „weder mit der gegenwärtigen Verfassung noch mit den Interessen der Universitäten vereinbar“ sei (Vogt, 2007: 714). Da nur Habilitierte auf eine Professur berufen werden konnten oder als Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren an Universitäten unterrichten durften, schien das Habilitationsverbot ein probates Mittel zu sein, um den Frauenausschluss langfristig sicherzustellen. Erst 1920 wurde das Habilitationsverbot für Frauen in den letzten Bundesstaaten aufgehoben, darunter auch in Preußen.

Im Nationalsozialismus wurden jüdische und politisch unliebsame Studentinnen und Wissenschaftlerinnen 1933 aus den Universitäten ausgeschlossen. Der Anteil von Studentinnen wurde gesetzlich auf maximal 10 Prozent beschränkt, gleichzeitig wurden sie zu hauswirtschaftlicher Arbeit verpflichtet. Das nationalsozialistische Frauenbild gebot einen Rückzug der Frauen in das familiäre Umfeld, wo sie Sorgearbeit für andere Familienmitglieder zu leisten hatten, und ächtete damit arbeitende und in der Wissenschaft tätige Frauen. Ärztinnen und Juristinnen wurde ein Berufsverbot auferlegt. Die 10-Prozent-Klausel wurde zum Beginn des Zweiten Weltkrieges aufgehoben, da wegen der Wehrpflicht ein Männermangel an deutschen Universitäten zu verzeichnen war. Frauen wurden ermuntert, Studienplätze „ersatzweise“ zu besetzen, weshalb 1941/42 32 Prozent der Studierenden weiblich waren. Bis 1943/44 stieg der Anteil auf 49 Prozent an (Notz, 2011: 10).

Antragsbeteiligungen von Frauen

In GEPRIS Historisch finden sich 527 Frauen (vier Prozent aller Antragsstellenden) die an rund 1.400 Anträgen beteiligt waren (drei Prozent aller Anträge).

Der einleitenden Skizzierung entsprechend finden sich nur wenige Hochschulprofessorinnen unter diesen Antragstellerinnen. Frauen traten überwiegend als Angehörige des Mittelbaus sowie als Privatdozentinnen an die DFG heran. Daneben finden sich weibliche Antragstellende, die als Ärztin, Bibliothekarin, Lehrerin, Kustodin oder Leiterin von Volkskunstkursen Anträge stellten. Einige Frauen wandten sich schließlich auch als Privatgelehrte an die DFG.

Schaut man auf die institutionelle Herkunft, ist es vor allem eine Hochschule, die in weit überdurchschnittlicher Zahl DFG-Antragstellerinnen stellte – die Universität Berlin. Mit 39 Frauen führt die Universität die Rangreihe der Hochschulen an, die es Wissenschaftlerinnen schon in den Jahren 1920 bis 1945 ermöglichten, DFG-Drittmittel für Forschungsprojekte, Forschungsreisen oder wissenschaftliche Publikationen einzuwerben. An den auf den Folgeplätzen rangierenden Universitäten in München, Hamburg und Greifswald sowie an der Charité Berlin waren jeweils nur 17 antragsbeteiligte Frauen aktiv.

Mit Blick auf die einzelnen Förderinstrumente zunächst von eher anekdotischem Charakter ist die Rolle, die einige Frauen mit Bezug auf Druckzuschüsse einnahmen. Hier finden sich Anträge, bei denen Frauen quasi als Nachlassverwalterinnen agierten, indem sie bei der DFG (vermutlich meist bescheidene) Mittel beantragten, um das Druckwerk des verstorbenen Gatten zu vollenden. So etwa Margarethe Jodl, die Mittel zur Neuauflage der Gesamtausgabe der Werke Anselm Feuerbachs einwarb, die ihr verstorbener Gatte Friedrich Jodl gemeinsam mit dem ebenfalls verstorbenen Wilhelm Bolin bearbeitet hatte. Daneben finden sich aber auch eine Vielzahl eigenständiger Werke, vor allem im Fachausschuss Philosophie (der damals noch die Pädagogik und die Psychologie einschloss) sowie in den historischen und philologischen Fachausschüssen.

Eine vertiefende Betrachtung der Situation weiblicher Antragsteller ist für das Instrument des Forschungsstipendiums möglich, das Lothar Mertens in seiner Studie „Nur politisch Würdige“ einer gesonderten Betrachtung unterzogen hat. Im vielsagenden Kapitel „Diskriminierung von Frauen“ stellt er zunächst heraus, dass etwa 5 Prozent aller Stipendienanträge von Frauen stammten. Deren Erfolgschancen unterschieden sich nur graduell von denen männlicher Antragsteller (59,0 versus 60,6 Prozent). Die Diskriminierung zeigte sich allerdings an anderer Stelle. So gelingt Mertens etwa der Nachweis, dass die Frage der Frauenförderung nicht zuletzt präsidial beeinflusst wurde. Unter der Präsidentschaft Schmidt-Otts und Mentzels wurden Frauen durchschnittlich mit einer Laufzeit von 23 bis 24 Monaten gefördert, bei Stark waren es 16 Monate (Mertens, 2004: 167). Frauen erhielten durchgehend niedrigere Stipendiensätze als Männer, auch hier zeigen sich Unterschiede je Präsidentschaft (wobei anzumerken ist, dass unter Stark generell die Laufzeiten und Sätze von Stipendien niedriger ausfielen als unter den zum Vergleich herangezogenen Präsidenten (vgl. Mertens, 2004: 217).

Beredt dokumentiert die präsidiale Haltung ein Ablehnungsschreiben zu einem Stipendienantrag für die Medizinerin und Zoologin Wilhelmine Rodewald. Die DFG sehe sich genötigt, den Antrag „abzulehnen. Es ist die Aufgabe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, vor allem den akademischen Nachwuchs zu fördern. Das in dem Forschungsthema gestellte Problem würde der Herr Präsident allerdings gerne fördern und bearbeiten lassen; vielleicht können Sie einen dem akademischen Nachwuchs angehörigen jungen Mann für ein entsprechendes Forschungsstipendium vorschlagen“ (Mertens, 2004: 169). Nicht die fehlende Begabung der Stipendiatin oder ihr zu hohes Alter wurden hier also als Argumente vorgebracht, sondern das Geschlecht war es, das aus Sicht des DFG-Präsidenten die Aussicht auf eine erfolgreiche wissenschaftliche Laufbahn behinderte.

Allerdings gelingt es Mertens mit diesem Fallbeispiel auch zu zeigen, dass das System in jenen Jahren offensichtlich im Umbruch war. Die Ablehnung wurde nicht widerspruchslos hingenommen, der durch den Antragsteller als Reaktion auf das zitierte Schreiben hinzugezogene Vertrauensmann der Universität Kiel holte ein weiteres positives Gutachten ein und stellte die Prinzipienfrage: „Unterstützt die Notgemeinschaft nur noch den akademischen Nachwuchs oder unterstützt sie als Forschungsgemeinschaft auch wissenschaftliche Arbeiten wie etwa im Falle Rodewald in der Erkenntnis, dass gewisse wissenschaftliche Probleme nicht beliebig übertragen werden können, sondern jeweils dann besonders zu unterstützen sind, wenn ein wichtiges Problem einen gemässen Bearbeiter gefunden hat“ (Mertens, 2004: 170).

Eine Bewilligung ließ gleichwohl weiter auf sich warten, aber man ließ nicht nach und schaltete zunehmend weitere prominente Befürworter ein. So fragte etwa die Reichsreferentin für weibliche Erziehung im NS-Lehrerbund, Auguste Reber-Gruber, bei der DFG an, ob deren geschlechtsspezifischer Beurteilungsmaßstab in diesem Falle vertretbar sei, da es sich im Falle von Rodewald offensichtlich um eine (Natur-)Begabung handele. Aber erst, als diese schließlich damit drohte, den Fall mit der Reichsfrauenführerin Scholtz-Klink zu beraten, kam Bewegung in die Sache – und vielleicht auch, weil Stark als Präsident mittlerweile abgelöst war. Das Stipendium wurde dann, zwei Jahre nach dem abgelehnten Erstantrag, von 1937 bis 1941, endlich gefördert.

Man kann diesen Fall als Zeichen für einen mühsamen Lernprozess deuten, vielleicht aber auch nur als Reaktion auf eine sich generell abzeichnende Notlage. Denn auch die beginnenden Kriegsjahre forderten ab Mitte der 30er-Jahre eine gewisse Flexibilität in der Haltung gegenüber weiblichen Antragstellenden ein. Viele Männer wurden ab 1936 zum Reichsarbeitsdienst einberufen oder traten in die Wehrmacht ein. Oder sie entschieden sich etwa als Chemiker bereits kurz nach der Diplomprüfung für eine lukrativere Laufbahn in der Industrie. Auf diese Weise wurden für Frauen auch in der Forschung Nischen frei, die ihnen zuvor versperrt gewesen waren.

Bis Frauen in die Gremien der DFG berufen wurden, gingen noch einige weitere Jahre ins Land. Erst 1955 gelang es, eine Frau in einen Fachausschuss zu wählen.

Bekannte Wissenschaftlerinnen in GEPRIS Historisch

Unter den Frauen, die zwischen 1920 und 1945 mit Anträgen an die DFG herantraten, finden sich eine ganze Reihe an „Pionierinnen“, die bereits in jenen Jahren, häufig aber auch erst nach dem Zweiten Weltkrieg, starken Einfluss auf die Entwicklung ihrer Fächer nahmen. Beispielhaft werden hier sieben dieser Antragstellerinnen mit Kurzporträts vorgestellt.

An erster Stelle ist sicherlich Lise Meitner zu nennen, die gemeinsam mit Otto Hahn für ihre Forschungen zu Radioaktivität Weltruhm erreichte, allerdings, anders als Hahn, hierfür keinen Nobelpreis erhielt. In GEPRIS Historisch finden sich fünf einschlägige Anträge auf Sachbeihilfen sowie zwei Geräteanträge für Spezialmikroskope, die sie für ihre Forschungen am Kaiser-Wilhelm-Institut für Chemie in Berlin-Dahlem benötigte. Als österreichische Staatsbürgerin war sie nach dem „Anschluss“ Österreichs von den Nürnberger Rassegesetze-n- betroffen. Meitner floh 1938 über Holland nach Schweden, wo sie eine Anstellung am Nobel-Institut für Physik erhielt. 1947 wird sie auf eine Forschungsprofessur an der Technischen Hochschule von Stockholm berufen. 1955 wird Meitner in Deutschland mit dem Otto-Hahn-Preis und 1959 mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt (Maurmair, 2014).

Hedwig Kohn wurde 1887 als Tochter einer wohlhabenden jüdischen Familie in Breslau geboren. 1906 begann sie dort als Gasthörerin zu studieren, da eine offizielle Immatrikulation für Frauen zu dieser Zeit noch nicht möglich war. Im Alter von 26 Jahren promovierte sie „Über das Wesen der Emission der in Flammen leuchtenden Metalldämpfe“. Ihr Spezialgebiet war die Optik, außerdem arbeitete sie zu den Verfahren der Pyrometrie und Spekrometrie sowie zur Entwicklung von Lichtquellen. Folgend wurden ihr die umfangreichen Beiträge zu diesem Projekt 1930 als Habilitation anerkannt. Somit zählte sie neben Lise Meitner und Hertha Sponer zu den einzigen drei Frauen, die vor dem Zweiten Weltkrieg in Physik habilitierten. 1933 wurde sie als jüdische Wissenschaftlerin von der Universität entlassen. Kohn emigrierte in die Schweiz, wo sie am Lichtklimatischen Observatorium in Arosa und als Industrieberaterin arbeitete. 1938 sicherten ihr das Women’s College der University of North Carolina, das Sweetbriar College in Virginia und das Wellesley College Lehraufträge für je ein Jahr zu, was ihr die Einreise in die USA ermöglichte (Winnewisser, 2003).

Hedwig Kohn stellte zwei Anträge, einen für eine Sachbeihilfe und einen für ein Gerät. Sie führte Intensitätsmessungen an Spektrallinien sowie Untersuchung des lichtelektrischen Effekts an Dämpfen und photometrische Untersuchungen am positiven Krater durch.

Elisabeth Schiemann (geb. 1881 in Fellin, Estland) lebte seit 1887 in Berlin. Sie wurde als eine der ersten Frauen zum Studium der Naturwissenschaften zugelassen. Von 1914 bis 1931 arbeitete sie als Oberassistentin an dem von Erwin Baur geleiteten Institut für Vererbungsforschung an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin. Währenddessen habilitierte sie sich mit einer Arbeit über die „Genetik des Winter- und Sommertypus von Gerste“. Folgend war Schiemann als Gastwissenschaftlerin am Botanischen Institut in Berlin-Dahlem tätig und verfasste ihr erstes Buch „Entstehung der Kulturpflanzen“. Es brachte ihr internationale Anerkennung und wurde zu einem Standardwerk der Kulturpflanzenforschung. Da sie sich offen gegen die sogenannte Rassenpolitik des Nationalsozialismus und gegen die Judenverfolgung und Abschaffung des Mehrparteiensystems aussprach, geriet sie in Konflikt mit dem Regime und nach einer Denunziation sowie einer Auseinandersetzung über die Umwandlung ihrer außerordentlichen in eine außerplanmäßige Professur wurde ihr 1940 die Lehrberechtigung entzogen.

Elisabeth Schiemann ist für ihr wissenschaftliches Lebenswerk mehrfach ausgezeichnet worden. Unter anderem wurde sie 1953 Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft (als erste Wissenschaftlerin seit 1945). 1954 erhielt sie das Verdienstkreuz (Steckkreuz) des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Elisabeth Schiemann reichte die meisten Anträge unter allen in GEPRIS Historisch nachgewiesenen Frauen ein. Sie erhielt 16 Sachbeihilfen, einen Druckzuschuss, zwei Geräte und vier Stipendien. Die Stipendien erhielt Schiemann für die Untersuchungen zur Kulturpflanzenforschung. Die Sachbeihilfen ermöglichten ihr insbesondere die „Untersuchungen an Art- und Gattungsbastarden, insbesondere systematisch-phylogenetischer Untersuchungen an Fragaria“.

Agathe Lasch (geb. 1879 in Riga) stammte aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Sie studierte in Halle und Heidelberg Germanistik und promovierte 1909. Ihre sehr guten Leistungen brachten ihr einen Ruf als Associate Professor an die Frauenuniversität Bryn Mawr College in Pennsylvania/USA ein. Dort entstand ihre „Mittelniederdeutsche Grammatik“ (1914), welche bis heute als germanistisches Standardwerk angesehen wird. Aufgrund des Kriegseintritts der USA kehrte sie 1917 nach Deutschland zurück und wurde Assistentin am Deutschen Seminar in Hamburg. Nach ihrer Habilitation (1919) erhielt Lasch 1923 als erste Frau an der Universität Hamburg sowie als erste Germanistin in ganz Deutschland den Professorentitel. 1926 wurde für sie an der Hamburger Universität ein außerordentlicher Lehrstuhl für Niederdeutsche Philologie geschaffen. Ihre sofortige Entlassung nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus konnte zunächst verhindert werden, 1934 verlor sie dann doch ihren Lehrstuhl. Die Annahme von Rufen an ausländische Universitäten (1939 nach Dorpat (Tartu, Estland) und später nach Oslo (Norwegen))) wurde von der deutschen Regierung verhindert. Am 13. August 1942 wurde sie zusammen mit ihren Schwestern ins Sammellager einbestellt und am 15. August nach Riga deportiert. Das Ghetto erreichte sie nicht (sie wurde nach ihrer Ankunft in Riga-Šķirotava am 18. August 1942 in den umliegenden Wäldern ermordet).

Agathe Lasch erhielt einen Druckzuschuss für die Neuausgabe des „Mittelniederdeutschen Handwörterbuches“.

BILD: Maria von Linden

Maria Gräfin von Linden.

Quelle: Wikimedia, Public Domain.

Maria Gräfin von Linden (geb. 1869 in Schloss Burgberg, Kreis Heidenheim), war Zoologin und Parasitologin. Dank familiärer Beziehungen erhielt sie eine Sondergenehmigung des württembergischen Königs Wilhelm II, um 1892 ein naturwissenschaftliches Studium an der Universität Tübingen aufzunehmen - allerdings nur als Gasthörerin, eine reguläre Immatrikulation wurde ihr trotz des prominenten Fürsprechers verwehrt. In Tübingen erhielt sie als erste Frau in Deutschland den Titel „Scientiae Naturalis Doctor“. Der Titel der Arbeit lautete „Die Entwicklung der Zeichnung und der Sculptur der Gehäuseschnecken des Meeres“. 1910 erhielt sie als erste Frau in Deutschland einen Professorentitel an der Universität Bonn. Ihre Forschungstätigkeit richtete sie hier vor allem auf die Bekämpfung der Tuberkulose aus. Hierfür warb sie 1923 auch DFG-Mittel ein, in Form einer Sachbeihilfe für Untersuchungen auf dem Gebiet der Chemotherapie der Tuberkulose.

Maria Gräfin von Linden war eine entschiedene Gegnerin des Nationalsozialismus, 1933 wurde sie im Alter von 64 Jahren zwangspensioniert und emigrierte später nach Liechtenstein, wo sie weiterhin auf dem Gebiet der Krebsforschung wissenschaftlich tätig war (Quelle: Wikipedia).

Sibylle von Bolla-Kotek (geb. 1913 in Pozsony, Österreich-Ungarn) war österreichische Rechtshistorikerin und die erste Professorin Österreichs. Sie studierte an der Deutschen Universität Prag und wurde 1935 promoviert. 1938 erhielt sie die Lehrbefugnis für römisches Recht und antike Rechtsgeschichte. 1944 wurde sie außerordentliche Professorin, die Berufung auf eine Lehrkanzel blieb ihr jedoch versagt. 1946 erhielt sie eine Lehrbefugnis an der Wiener juridischen Fakultät. Drei Jahre später wurde sie außerordentliche Professorin.

Für Ihre Forschung erhielt Frau Bolla-Kotek eine Sachbeihilfe unter anderem für Arbeiten am Institut für Papyrusforschung in München sowie zwei Reisebeihilfen. Des Weiteren stellte sie einen Antrag auf ein Stipendium für papyrologische Arbeiten (Quelle: Wikipedia).

BILD: Henriette Fürth

Henriette Fürth.

Quelle: Frankfurter Frauenzimmer, Historisches Museum Frankfurt.

Henriette Fürth (geb. 1891 in Gießen) war eine deutsche Frauenrechtlerin, Publizistin, Soziologin und Sozial- und Kommunalpolitikerin. Sie galt als eine Vertreterin der proletarischen, an der SPD orientierten Frauenbewegung. Dabei sprach sie sich insbesondere gegen die prinzipielle Trennung von bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegungen aus. Sie veröffentlichte, anfangs unter dem Pseudonym Gertrud Stein, insgesamt etwa 200 Aufsätze und 30 eigenständige Schriften zu den sozialpolitischen Themen jener Tage, insbesondere zur sozialen Situation der Frauen im Erwerbsleben und zu Themen der
Sexualmoral und -hygiene, sowie je einen Band mit Erzählungen und Gedichten. Des Weiteren gründete Sie 1901 den Verein „Weibliche Fürsorge“. Vier Jahre später war sie Gründungsmitglied der Berliner Ortsgruppe des Bundes für Mutterschutz sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Als erste Frau wurde sie in die Deutsche Gesellschaft für Soziologie aufgenommen. Nach der Machtübernahme 1933 wurde sie aller Ämter enthoben und erhielt Berufsverbot (Quelle: GFFZ, o. j.).

Bei der DFG stellte Henriette Fürth einen Antrag auf Druckkostenzuschuss für ihr Werk
„Bevölkerungsfrage und Menschenökonomie“.

Literatur

Bönke, Karin, 1995: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Schlüsselwörter in der frauenpolitischen Diskussion seit der Nachkriegszeit, in: Georg Stötzel/Martin Wengeler (Hg.), Kontroverse Begriffe. Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin: 447-516.

Gender und Frauenforschungszentrum der Hessischen Hochschulen (GFFZ), o. j.: Wer war Henriette Fürth? www.gffz.de/das-zentrum/henriette-fuerth-preis/wer-war-henriette-fuerth.

Häntzschel, Hiltrud, 1997: Zur Geschichte der Habilitation von Frauen in Deutschland, in: Hadumod Bußmann (Hg.): Bedrohlich gescheit. Ein Jahrhundert Frauen und Wissenschaft in Bayern, München, S. 84-104.

Harwarth, Irene, Maline, Mindi und Elisabeth DeBra, 1997: Women’s Colleges in the United States. History, Issues, and Challenges (National Institute on Postsecondary Education, Libraries, and Lifelong Learning), Washington D.C.

Lefkowitz Horowitz, Helen, 1993: Alma Mater: Design and Experience in the Women’s Colleges from Their Nineteenth-Century Beginnings to the 1930s, 2. Auflage, Amherst.

Maurmair, Silke und Levke Harders, 2014: Lise Meitner 1878–1968, in: Lebendiges Museum Online. www.dhm.de/lemo/biografie/lise-meitner.html.

Mazon, Patricia M., 2003: Gender and the Modern Research University. The Admission to German Higher Education, 1865–1914, Stanford: 115-151.

Mertens, Lothar, 2004: Nur politisch Würdige. Die DFG-Forschungsförderung im Dritten Reich 1933–1937, Berlin.

Notz, Gisela, 2011: Mit scharrenden Füßen und Pfiffen begrüßt. 100 Jahre Frauenstudium in Deutschland, in: BdWi-Studienheft S.8–11, Marburg.

Paletschek, Sylvia, 2004: Verschärfte Risikopassage. Ein historischer Blick auf Nutzen und Nachteil der deutschen Privatdozentur, in: Forschung und Lehre 11: 598ff.

Vogt, Anette, 2007: Wissenschaftlerinnen an deutschen Universitäten (1900–1945). Von der Ausnahme zur Normalität, in: Rainer Christoph Schwinges, Examen, Titel, Promotionen. Akademisches und staatliches Qualifikationswesen vom 13. bis zum 21. Jahrhundert, Veröffentlichungen der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte, 7, Basel: 707-729.

Winnewisser, Brenda P., 2003: Hedwig Kohn – eine Physikerin des zwanzigsten Jahrhunderts, in: Physik Journal 2, Nr. 11. www.pro-physik.de/restricted-files/118441.

  • Zuletzt aktualisiert: 15.11.2023 13:00
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